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Leitung der Musikschule Musikschulleiter: Harald Fricke Buddestr. 21,13507 Berlin
Sekretariat und Anmeldung Buddestr. 21, 13507 Berlin Tel.: (030) 90294 4780 Fax: 90294 4862 Verwaltungsleiterin Gabriele Haack Tel.: (030) 90294 4775 musikschule-reinickendorf@reinickendorf.berlin.de
Anmeldung und Unterrichtsbeginn Das Sekretariat der Musikschule nimmt während der Öffnungszeiten jederzeit persönliche oder telefonische Anmeldungen zum Musikunterricht entgegen und informiert über den Beginn der Kurse. Selbstverständlich steht es auch gern für allgemeine Auskünfte zur Verfügung. Der Unterricht kann jeweils zum 1. jeden Monats aufgenommen werden. Soweit möglich werden Wünsche, den zukünftigen Unterrichtsort betreffend, berücksichtigt. Die Musikschule beauftragt, unter Berücksichtigung freier Kapazitäten, eine Lehrkraft mit der Durchführung des Unterrichts. Diese setzt sich mit dem/der Musikschüler/in zur Absprache möglicher Unterrichtstermine in Verbindung. Nachdem Zeit und Ort des Unterrichts mit der beauftragten Lehrkraft verbindlich vereinbart worden sind oder feststeht, welcher Kurs besucht werden wird, schließt der Schüler/die Schülerin (ggf. durch den/die gesetzliche/n Vertreter/in) mit der Musikschule den Unterrichtsvertrag. In diesem Vertrag ist eine Probezeit vorgesehen. Diese Probezeit beträgt im Einzel- und Gruppenunterricht ca. 3 Monate, im Kursunterricht 1 Monat (Mindestlaufzeit des Vertrages). Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung zu den im Vertrag vereinbarten Terminen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich. Kündigungen von Verträgen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages wird eine Verwaltungskostenpauschale von 6 € erhoben. Der Unterricht erfolgt in der Regel wöchentlich, wie im Vertrag festgelegt, als Einzel-, Gruppen- oder Kursunterricht. Das Jahresunterrichtsentgelt ist in 12 monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Die Ferien der Berliner Schule sowie gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei. Die Entgeltzahlung bleibt davon unberührt, da bei der Festlegung des Jahresentgeltes berücksichtigt wurde, dass für die Dauer der Ferien der Berliner Schule kein Entgelt erhoben wird.
Sprechzeiten Mo und Di 9-14 Uhr Do 14-18 Uhr In den Schulferien finden keine Sprechzeiten statt.
Unterrichtsentgelte ab dem 1.3.2008 Einzelunterricht: 60 Min. wöchentlich: 82 € monatlich 45 Min. wöchentlich: 61,50 € monatlich 30 Min. wöchentlich: 41 € monatlich
Gruppenunterricht: 3 Schüler/innen, 60 Minuten wöchentlich: 49,20 € /Monat ab 4 Schüler/innen, 60 Minuten wöchentlich: 24,60 € /Monat 45 Minuten wöchentlich: 18,45 € /Monat
Instrumentenkarussell: 45 Minuten wöchentlich mit 4 Teilnehmerinnen /Teilnehmern Ein Instrumentenkarussell läuft über ein Unterrichtshalbjahr. Entgelt: 180 € je Durchgang Monatlich in 5 Teilbeträgen a 36 € zu zahlen.
Kursunterricht: 90 Minuten wöchentlich 17,04 €/ Monat 60 Minuten wöchentlich 11,36 €/ Monat 45 Minuten wöchentlich 8,52 €/ Monat (bei Verträgen, die über 12 Monate abgeschlossen werden)
Musikgarten: 45 Minuten wöchentlich 15,15 € / Monat (bei Verträgen, die über 5 bzw. 10 Monate abgeschlossen werden)
Als Kursunterricht gelten die Ensembles und Orchester, die Kurse der musikalischen Früherziehung sowie die Tanzkurse. Der Kinderchor ist grundsätzlich entgeltfrei. Das Kursentgelt ist in der Regel monatlich zu entrichten. Für Kurse mit außergewöhnlichem Aufwand (z.B. Unterricht durch mehrere Lehrkräfte, Korrepetition, zusätzliche Unterrichtsmaterialausstattung, Unterricht in angemieteten Räumen ...), wird ein erhöhtes Entgelt erhoben. Orchester und Ensembles sind für Schüler/innen der Musikschule entgeltfrei, sofern sie im Rahmen einer umfassenden musikalischen Ausbildung als Ergänzungsfach zu einem bestehenden Einzel- oder Gruppenunterrichtsvertrag (gleicher Fachbereich) gelten.
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Entgeltermäßigungen Auf schriftlichen Antrag kann die Musikschule entsprechend der geltenden Vorschriften im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten eine Ermäßigung des Unterrichtsentgelts gewähren. Nähere Angaben über Ermäßigungsvoraussetzungen und -umfang erteilt das Sekretariat.
Instrumentenwahl und Instrumente Bei der Wahl des Instruments stehen die Fachbereichsleiter der Musikschule gerne beratend zur Verfügung.
In begrenztem Rahmen kann die Musikschule gegen ein monatliches Entgelt von 6 € Instrumente für den Anfangsunterricht zur Verfügung stellen. Der Überlassungsvertrag ist auf maximal ein Jahr begrenzt. Eine Verlängerung des Vertrages ist grundsätzlich nicht möglich.
Der/Die Schüler/in ist verpflichtet, eine Instrumentenversicherung über die Musikschule abzuschließen. Bei Rückgabe des Instruments an die Musikschule ist eine Beurteilung einer qualifizierten Fachwerkstatt (Instrumentenbauer) über den ordnungsgemäßen Zustand des Instrumentes vorzulegen. Das Überlassungsentgelt und die Versicherungsprämie sind bei Vertragsabschluss für die Laufzeit des Vertrages in voller Höhe zu entrichten.
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